Pflegebedürftigkeit

Arbeitsgemeinschaften

Pflegebedürftigkeit wird ab 2017 neu definiert

 

Am Donnerstag, den 3. März 2016 hatte der Bezirksvorstand Niederbayern der Arbeitsgemeinschaft  SPD 60plus mit seinem Vorsitzenden Uwe Brandes in den Markmiller-Saal in Straubing eingeladen, um  über das Pflegereformgesetz II, das zum 01. Januar 2017 in Kraft tretten soll, zu berichten. Schnell wurde klar, um welch ein komplexes Thema es sich bei diesem Pflegereformgesetz handelte. Ein Gesetz, das schon lange überfällig sei und das überwiegend positiv zu bewerten ist.

 

Rund 80 Besucher hörten mit großem Interesse, dass mit dieser Reform Abschied genommen werde vom 'Hilfebedarf nach Minuten'. Stattdessen werde zukünftig gefragt: 'Was kann der pflegebedürftige Mensch selbst bewerkstelligen und wobei braucht er Hilfe und Unterstützung im Alltag?'  In dieser ersten Info-Veranstaltung zu diesem Thema wurde nur auf die stationäre Pflege eingegangen, da die Kriterien für die Durchführung der ambulanten Pflege noch nicht abschließend feststehen.

Eingangs begrüßte der Vorsitzende Uwe Brandes die Anwesenden und brachte seine Freude über den zahlreichen Besuch zum Ausdruck. Er wies darauf hin, dass sich die Mitglieder der SPD 60plus immer wieder mit dem Thema Pflege beschäftigt hätten und mit der heutigen Veranstaltung die neusten Entwicklungen einem breiten Publikum näherbringen möchten. Die Leitung der Versammlung legte er in die Hände der Straubinger 60plus Vorsitzenden Irene Ilgmeier, welche mit Herrn Johannes Lehner, dem Leiter der BRK-Seniorenheime Plattling, einen kompetenten Referenten begrüßen konnte.

Herr Lehner berichtete umfassend über die Neuerungen und stellte anhand informativer Folien dar, dass es statt der bisherigen 3 Pflegestufen künftig 5 Pflegegrade geben werde. Die für die Einstufung notwendige Begutachtung werde wie bisher von Gutachtern des medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) vorgenommen. Die Bewertungskriterien haben sich aber völlig verändert. Künftig werden die Aktivitäten und Fähigkeiten des pflegebedürftigen Menschen in allen Lebensbereichen betrachtet. Die bisherige, viel zu enge körperbezogene Sicht gehöre dann der Vergangenheit an.

Somit würden auch Demenzerkrankungen wesentlich höher gewichtet, als bisher. Der Fachbegriff dafür laute: Eingeschränkte Alltagskompetenz (eA). Die Gutachter erheben den Grad der Selbständigkeit in 6 Bereichen und ermitteln unter Anwendung eines gesetzlich vorgegebenen Punkte- und Gewichtungssystems den Pflegegrad. Dabei werde sehr stark berücksichtigt, ob eine 'e A' vorliege oder nicht. Es gibt jeden Pflegegrad mit und ohne 'eA'. Somit sind die finanziellen Leistungen in den einzelnen Pflegegraden mit 'eA' jeweils höher, als ohne 'eA'.

Über die Feststellung des Bedarfs an Hilfe hinaus werde geschaut: Welche Möglichkeiten gibt es, die körperlichen, geistigen und psychischen Fähigkeiten und die Selbständigkeit zu erhalten oder zu stärken? Menschen werden also sehr viel umfassender betrachtet. Dazu wurden die die Möglichkeiten der Prävention und Rehabilitation deutlich ausgeweitet.

Menschen, die bereits eine Pflegestufe haben, werden in das neue System übergeleitet. Hier gilt die 'Besitzstandswahrung', d.h. niemand wird finanziell schlechter gestellt, als bisher. Bis zum 31. Dezember 2016 ändert sich noch nichts. Wer bis dahin eine Pflegestufe oder Höherstufung beantragt, wird nach den bisherigen Kriterien (Hilfebedarf nach Minuten) bewertet. Erst Anträge ab dem 1. Januar 2017 werden nach dem neuen System begutachtet.

Im Anschluss konnte Irene Ilgmeier anhand einiger Beispiele darstellen, wie die Begutachtung künftig ablaufen werde, wie die einzelnen Bereiche gewichtet werden und wie sich Punkte ermitteln, die dann zur Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad führen.

Während und nach den Vorträgen wurden viele interessierte Fragen gestellt, die Herr Lehner auch gerne beantwortet. Hinsichtlich der künftigen Ausgestaltung der ambulanten Pflege kündigte Irene Ilgmeier eine Folgeveranstaltung an, die stattfinden wird, sobald die Kriterien abschließend feststehen.

Ute Kubatschka, Fressereferentin

Landshut, den 8.3.2016

 
 

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