Antrag zur Abwendung der Pflegekatastrophe

Arbeitsgemeinschaften

 

Antrag zur Abwendung der Pflegekatastrophe als Teil der inhaltlichen Erneuerung und Positionierung der Partei.

Ein Forderungskatalog zur weiteren Beschlussfassung an Parteigremien, Arbeitsgemeinschaften, Untergliederungen, Mandatsträger und Regierung

Antragsteller: SPD AG 60plus Bezirk Niederbayern Vorstandssitzung vom 06. Februar 2019

Die SPD Unterbezirk Rottal – Inn / Dingolfing- Landau möge als Beitrag zur inhaltlichen Erneuerung der SPD beschließen:

Vorwort:

Angesichts des drohenden Zusammenbruchs unseres Pflegesystems macht die Arbeitsgemeinschaft 60plus in der Bayern-SPD das Thema Pflege in den kommenden Jahren zu ihrer zentralen politischen Arbeit. Politik, Kranken- und Pflegekassen, Arbeitgeber und Gewerkschaften, Vertreter der Versicherten/soziale Selbstverwaltung sowie Betroffenen-Verbände können gemeinsam mehr in der Pflege bewegen. Deshalb wird mit diesem Forderungskatalog eine umfassende Restrukturierung unseres Pflegesystems mit sozialdemokratischem Anspruch vorgeschlagen und entsprechend notwendiger Handlungsbedarf skizziert. Die SPD AG 60plus wird hierzu 2019 einen „Pflege-Gipfel Bayern" mit allen Akteuren durchführen und lädt zu einer breiten Debatte über diesen Forderungskatalog ein. Die AG 60plus bietet an, diese Debatte durch Referenten und Material zu unterstützen.

 

Wir brauchen einen „Masterplan Pflege", der sich nicht damit begnügt, allfällige Details zu korrigieren und an sog. „Stellschrauben" zu drehen, sondern der den gesamten Pflegebereich und seine Einbettung in unser Gesundheitssystem auf den Prüfstand stellt und angesichts des demographischen Wandels nachhaltig, das heißt zukunftsfähig, umgestaltet.

Aus diesem Ansatz ergibt sich der folgende Forderungskatalog:

1. Zurück zur bedarfsgerechten Personalplanung statt Finanzierung über die sog. Fallpauschalen:

Das Finanzierungsmodell der Krankenhäuser über Fallpauschalen und DRG's (Diagnosis related groups) hat bei uns genauso wie zuvor in anderen Ländern versagt und ein ursprünglich gut aufgestelltes und solidarisches Gesundheitssystem ruiniert! Es gehört rückgängig gemacht. Doch nicht nur in der Krankenpflege sondern auch in der ambulanten und stationären Altenpflege sind für alle Fachbereiche Personaluntergrenzen auf Bundesebene gesetzlich festzulegen. Bis dies erreicht ist, sind die Länder ermächtigt, über Landesgesetzgebung dies sicherzustellen. Die Refinanzierung muss über die Kranken- und Pflegekassen garantiert sein.

Die gängige Praxis, dass Pflegebedürftige wegen der Fallpauschalenregelung nicht austherapiert aus dem Krankenhaus entlassen werden und die weitere Behandlungspflege der entlassenen Pflegeheimbewohner zu Lasten der Pflegekassen statt der Krankenkassen geht ist nicht weiter hinnehmbar und muss korrigiert werden.

Die Pflegeleistung wie auch der Patientenschlüssel in einem Krankenhaus oder Pflegeheim werden als Qualitätsmerkmal definiert. Um die Durchsetzungsfähigkeit pflegerischer Anliegen zu gewährleisten werden die Führungsgremien in Kliniken und Pflegeeinrichtungen paritätisch mit Pflegedirektoren/innen und medizinischem Fachpersonal besetzt.

2. Ausbildungssystem und Einwanderungs-Gesetzgebung sind zur künftigen Sicherstellung des Personalbedarfs anzupassen:

Zur Ermittlung des Fachkräftebedarfs wird ein bundeseinheitliches Fachkräfte-Monitoring auf Grundlage fortlaufend aktualisierter regionaler Daten entwickelt. Abgeleitet von der Bedarfsprognose werden die erforderlichen Ausbildungskapazitäten der Bundesländer ermittelt. Diese setzen ihre Ausbildungskapazitäten entsprechend fest.

Um den Bedarf der erforderlichen Lehrkräfte in Schulen und der Praxisanleiter/innen in den Betrieben zu decken, werden Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten bedarfsgerecht erhöht. Um den Bedarf der Berufsfachschulen für Pflege zu decken, wird flächendeckend ein staatlicher Studiengang „Pflegepädagogik" eingerichtet (in Bayern nur 7-mal angeboten).

Die Anerkennung qualifizierter und qualifikationswilliger Migranten ist umgehend zu beschleunigen und zu entbürokratisieren. Bedarfsgerechte Integrationshilfen sind vorzusehen. Migranten, die bereit und fähig sind, in der Pflege zu arbeiten oder sich ausbilden zu lassen, erhalten kostenlose Sprachkurse. Normale Integrationskurse reichen nicht aus! Das Einwanderungsgesetz muss die Möglichkeit des „Spurwechsels" vom Asyl- ins Einwanderungsrecht ausdrücklich anbieten.

3. Überführung der Ausbildung zur Pflegefachkraft in das duale System.

Die neue duale und generalistische dreijährige Ausbildung zur „Pflegefachkraft" soll Kern eines durchlässigen, und anschlussfähigen Ausbildungssystems werden. Die Helfer/in-Ausbildungen werden ebenfalls generalistisch ausgerichtet, ermöglichen Schulabschlüsse und sind anschlussfähig hin zur Fachkraft-Ausbildung. Dabei ist sicherzustellen, dass eine Generalisierung der Ausbildung nicht zu Lasten der Pflegefachschulen geht. Akademische Weiterbildungen werden praxisgerecht ausgebaut. Ausbildung in Teilzeit muss ermöglicht werden. Berufsbegleitende Ausbildung muss finanziell attraktiver werden.

Auszubildende erhalten eine Ausbildungsvergütung gemäß Berufsbildungsgesetz BbiG.

Wie in der dualen Ausbildung werden die Ausbildungsplätze in der Pflege an die Agentur für Arbeit gemeldet und dort statistisch erfasst. Dies ermöglicht eine bessere Vermittlungsquote der Bewerberinnen und Bewerber und erleichtert die Anpassung der Kapazitäten auf regionaler Ebene. Im Rahmen der Berufsorientierung in den Schulen und der Jugendberufsagenturen wird das Berufsbild Pflege offensiv, begleitet von einer bundesweiten Werbekampagne, integriert.

4. Sofortige Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Arbeitsumfeld:

Das bedeutet im wesentlichen

+ Sicherstellung der Fachkraftquote

+ Entbürokratisierung der Arbeit

+ Verlässliche Dienstpläne, die familiengerechte Arbeits- und Freizeiten ermöglichen

+ keine Monsterschichten, geteilten Dienste oder „Schaukelschichten"

+ Verbindliche Jahres- und Urlaubspläne, Aufbau entsprechender Springer-Pools

+ betriebliches Gesundheitsmanagement, denn Pflege ist körperliche Schwerstarbeit

+ Bauliche, technische und materielle Verbesserungen am Arbeitsplatz, Auflage eines entsprechenden Investitionsprogramms.

Pflege ist eine Mensch-zu-Mensch Beziehung. Doch müssen Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt werden, um die Qualität der Pflege zu erhöhen und Pflegekräfte zu entlasten. Gewonnene zeitliche Spielräume durch Digitalisierung, durch assistierte Lösungen oder durch Robotik dienen dazu, mehr Zeit für die Mensch-zu-Mensch-Beziehung in der Pflege zu gewinnen. Instabile IT und Zeitlupeninternet wirken jedoch entgegengesetzt und sind unzumutbar. Eine Entbürokratisierung, d.h. vor allem Verminderung des überbordenden Dokumentationsaufwandes, setzt Ressourcen frei.

Gute Arbeitsbedingungen umfassen also eine Senkung der Arbeitsintensität durch bessere Personalausstattung, betriebliches Gesundheitsmanagement, Entbürokratisierung, Digitalisierung und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gute berufliche Fort- und Weiterbildung beugt Überforderung durch unzureichende Kenntnis vor, sichert eine gleichbleibende Qualität der Pflege und macht den Pflegeberuf attraktiver.

5. Leistungsgerechte Bezahlung:

Mit den Sozialpartnern wird ein Pakt "Neustart in der Pflege" initiiert mit dem Ziel eines bundesweiten sozialen Flächentarifvertrags in Anlehnung an TVÖD, dem sich auch die privaten, gemeinnützigen und kirchlichen Träger anzuschließen haben. Damit ist auch die Angleichung des teilweise immer noch unterschiedlichen Lohnniveaus zwischen Kranken- und Altenpflege gewährleistet. Für den künftigen Gesundheitsfachberuf "Pflegekraft" muss eine einheitliche Vergütung sichergestellt werden. Der existierende Mindestlohn für Hilfskräfte in der Altenpflege wird, begründet durch die gesellschaftliche Bedeutung, auf 15 Euro erhöht.

6. Zeitgemäße und praxisorientierte Qualitätssicherung:

Gute Pflege benötigt gute Qualität auch durch Aufsicht und Kontrolle. Im PLG II sind die Kontrollrechte des Medizinischen Dienstes der Kassen (MDK) gestärkt worden. Die Kassen müssen die Umsetzung sicherstellen. Dies darf aber nicht durch immer mehr bürokratische, damit pflegefremde Anforderungen erfolgen. Im Sinne einer Minderung des Dokumentatiosaufwandes, damit Entbürokratisierung der pflegerischen Arbeit, ist eine Neugewichtung der Funktionen der Kontrollgremien Heimaufsicht und MDK hin zu mehr Beratung notwendig. Konkret heißt dies beispielsweise eine höhere Wertung des Ist-Zustandes eines Pflegebedürftigen als ein sechs Monate zurückliegender fehlender Eintrag in die Dokumentation. Bezüglich der häuslichen Pflege ist im SGB XI vorgesehen, dass auch der Sozialhilfeträger die Prüfungen des MDK beauftragen kann. Beratungsbesuche bei pflegenden Angehörigen durch die Kassen sollen qualifiziert nach einheitlichen Standards durchgeführt werden. Auch Kontinuität in der Unterbringung und Betreuung sind ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Die Kündigungsmöglichkeiten nach dem Gewerbemietrecht für Pflege- und Demenz-Wohngemeinschaften gefährden dies. Daher hat für derartige Wohnformen der volle Kündigungsschutz des Wohnungsmietrechtes zu gelten.

7. Unterstützung von pflegenden Angehörigen durch die flächendeckende Einrichtung von Pflegestützpunkten:

2008 wurden in der Pflegeversicherung (§ 92c SGB XI) Pflegestützpunkte eingeführt, um eine flächendeckende, neutrale und niedrigschwellige Beratung für alle Angehörigen und Pflegebedürftigen zu schaffen. Diese Aufgabe haben die Länder sehr unterschiedlich umgesetzt. Deshalb müssen im SGB XI für das gesamte Bundesgebiet gesetzlich bindende Standards festgelegt und in allen Ländern einheitlich verwirklicht werden.

Aus den bisherigen Erfahrungen kann auch eine qualitative Weiterentwicklung abgeleitet werden: Vernetzung im Sozialraum, aufsuchende Beratung, interkulturelle Öffnung und aktive Begleitung der Digitalisierung sollen gestärkt werden. Beratungsangebote für pflegende Kinder und Jugendliche sowie für Familien, die ihre Kinder pflegen, müssen gestärkt werden.

8. Bessere Vereinbarkeit von häuslicher Pflege & Beruf:

Der VdK-Forderung folgend sind eine „Pflegepersonenzeit" und „Pflegepersonengeld" einzuführen. Dabei sind Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) entsprechend zusammenzuführen und weiter zu entwickeln. Also:

 Nutzerfreundliche Ausgestaltung des Rechtsanspruchs für pflegende Angehörige auf 10-tägige Freistellung mit Lohnfortzahlung, um einen niederschwelligen Zugang analog zum Kinderkrankengeld zu ermöglichen;

 Freistellung sowie eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung über einen längeren Zeitraum, analog zum Elterngeld

 Überarbeitung des Konzepts Familienpflegezeit; berücksichtigt werden sollen auch Einbeziehung von nicht-Familienangehörigen und existenzsichernde Teilzeitarbeit

Ein Rechtsanspruch zum Erwerb von Rentenansprüchen der berufstätigen pflegenden Angehörigen ist einzuführen und ggf. aus Bundesmitteln zu finanzieren.

Tages- und Nachtpflege werden zum Rechtsanspruch erhoben.

9. Verstärkte Überführung ehrenamtlich zuhause Gepflegter in professionelle Pflege:

Aus a) qualifikatorischen und b) familienpsychologischen Aspekten ist der Wechsel aus ehrenamtlicher, häuslicher Pflege zu professionellen häuslichen Pflegediensten bzw. stationären Einrichtungen zu fördern und zu unterstützen.

10. Umwandlung der Pflegeversicherung in eine Vollversicherung mit festem Eigenanteil:

1995 war die Einführung der Pflegeversicherung ein Meilenstein zur sozialen Absicherung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen. Doch obwohl Sie unter der Maßgabe eingeführt worden war, sie zu gegebener Zeit auf Ihre Nachhaltigkeit und Tragfähigkeit zu überprüfen, hat diese Prüfung nie stattgefunden. Nach wie vor ist sie eine Teilversicherung, die nur einen festen Zuschuss zu den tatsächlichen Pflegekosten gewährt. Dadurch steigt der zu leistende Eigenanteil kontinuierlich an.

Auch aufgrund des demographischen Wandels, wachsender Pflegebedürfnisse und moderner Familien- und Erwerbsstrukturen fordern wir daher entsprechend dem Vorbild der Krankenversicherung eine Pflegevollversicherung mit festem Eigenanteil. In diesem Zusammenhang sind aus Gründen der Transparenz, Gerechtigkeit und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen eine Vereinheitlichung der Abrechnungsgrundlagen für stationäre und ambulante Pflege herbeizuführen.

Darüber hinaus ist eine verpflichtende Bürgerversicherung für alle nicht nur in der Kranken-, sondern auch in der Pflegeversicherung überfällig.

11. Die Altersvorsorge für Pflegeangehörige ist der gesellschaftlichen Bedeutung („ystemrelevanz") sowie dem Berufsrisiko anzupassen:

Arbeit in der Pflege ist, ebenso wie eine gesicherte Altersversorgung, Maßstab eines funktionierenden Sozialstaates. Berufstätige in der Pflege sollen deshalb Anspruch auf eine Altersvorsorge haben, die jener der Bergleute unter Tage im Rahmen der knappschaftlichen Rentenversicherung entspricht.

Auf Grund der vorteilhafteren Berechnungsfaktoren zeitlich früher eine höhere Rente bekommen zu können sowie bessere Bedingungen für Berufsunfähigkeitsrente und berufliche Reha, wäre auch Anreiz für eine entsprechende Berufswahl. Die Finanzierung der höheren Rentenbeträge hat aus Steuermitteln zu erfolgen, da zukunftssichere und menschenwürdige Pflege eine gesellschaftliche Verpflichtung darstellt, deren Kosten insofern nicht von den Beitragszahlern, sondern von der gesamten Steuergemeinschaft zu tragen sind. Die Steuermittel können über den bereits jetzt gezahlten jährlichen Bundeszuschuss an die ges. Rentenversicherung bereitgestellt werden.

Arbeits- und Ausbildungsunterbrechungen wegen Pflege von Familienangehörigen sind ebenso wie die Zeiten zur Überführung in stationäre Pflege (z.B. Haushaltsauflösungen) als Ausfallzeiten zu berücksichtigen.

12. Die Mittel zur Finanzierung sind bereitzustellen:

Gegenstand dieses Antrags ist die zur Rettung der Pflege notwendige Neuausrichtung des politischen Handelns auf allen Ebenen, nicht dessen Finanzierung. Doch eine Finanzierung ist möglich. Entscheidend ist einzig und allein der politische Wille! So haben sich praktisch alle Bundesländer aus der Krankenhausfinanzierung immer mehr zurückgezogen, so dass notwendige Investitionen zunehmend aus den unzureichenden Betriebserlösen der Fallpauschalen geleistet werden. Wir fordern deshalb den Wiedereinstieg in die Krankenhausfinanzierung gemäß Gesetz (KFG) durch die Bundesländer!

13. Pflege gehört in die Mitte unserer Gesellschaft:

„Entscheidungen in der Pflege werden nicht nur für die eine Million professionell Pflegenden, sondern sie werden für jeden Burger spürbar sein" (Leserbrief LZ).

Denn JEDER ist irgendwann einmal in seinem Leben auf ein funktionierendes Pflegesystem angewiesen.

Wie das Gesundheitssystem insgesamt ist ein funktionierendes Pflegesystem deshalb ureigene staatliche Aufgabe und Verfassungsauftrag und gehört deshalb in öffentliche Hand und nicht an die Börse.

Die öffentliche Präsentation und Darstellung der Pflege hat dem Rechnung zu tragen.

Pflege-Preise, Pflege-Kampagnen und Dialog-Prozesse sind somit wichtige Instrumente zur Verbesserung unseres Bildes von Pflege. Die Kommunikation darüber muss in die Lebenswelten der Menschen getragen werden: Kita, Familie, Schule, Universität, Kultur, Arbeitsplatz, Sportverein, u.v.m. Pflege gehört zur Lebensplanung dazu, Tabus müssen verschwinden. Pflege ist Alltag, sie geht Alle an!

14. Pflegereform wird das Thema der Sozialdemokratie in den nächsten Jahren sein!

Wir müssen endlich anfangen Themen selber vorzugeben und mit konkreten Forderungen und Regierungsinitiativen voranzutreiben:

Es zeugt von Ignoranz, so zu tun, als wäre die Entwicklung überraschend gekommen. Die Daten zum demographischen Wandel, zum medizinischen Fortschritt und was diese den Sozialsystemen abverlangen, liegen seit Jahren vor. Von daher reicht es nicht, ein paar unverbindliche Willenserklärungen in Koalitionsverträge zu schreiben, unverbindlich von „euen Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen" zu faseln, Presseerklärungen zu veröffentlichen und praktisch höchstens die eine oder andere kleine „tellschraube" zu justieren.

Das gesamte System gehört auf den Prüfstand und ist neu aufzustellen!

Und wir, die SPD, sind die einzige Partei die hierzu in Frage kommt. Für alle arbeitenden Menschen haben wir in unserer Geschichte Ungeheures erreicht, jetzt sind wir gefordert, genauso viel für Menschen zu erreichen, die nicht oder nicht mehr arbeiten können!

Denn WIR haben das „S" im Namen!

15. Zur Begründung

Die Notwendigkeit unseres Anliegens ergibt sich neben grundsätzlichen gesellschaftspolitischen und sozialen Begründungen aus der aktuellen Situation im Gesundheit- und Pflegebereich. Beiliegende „Argumente zur Begründung" sind insofern Bestandteil dieses Antrags.

Daher bitten wir um die Annahme dieses Antrages

zum Wohle aller Beteiligten in der Pflege.

AG 60plus Bezirk Niederbayern

 
 

WebsoziCMS 3.9.9 - 001181911 -