Warum ist die Krankenhausreform nötig?

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Am Donnerstag, den 25. Juli 2014 hatte Hartmut Manske, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft SPD 60 plus, Rita Hagl-Kehl  MdB als Referentin zum Thema „Krankenhausreform“ ins Fischerstüberl in Plattling eingeladen.

In einem kurzen Grußwort wies Anja König aus Landshut darauf hin, dass fast alle Krankenkassen zum 1.8.2024 ihre Beiträge erhöhen. Diese Erhöhungen seien notwendig, um die steigenden  Ausgaben zu decken. Viele  Versicherten werden sich jetzt auf die Suche ach einer günstigeren Versicherung machen und die Versicherung wechseln. König betonte, dass eine einheitliche BürgerInnen-Versicherung, in die alle Bürgerinnen und Bürger einzahlen, eine sinnvollere Lösung wäre.

 

Hagl-Kehl erläuterte die Dringlichkeit und die Ziele der Krankenhausreform. Die Reform  verfolgt drei Zentrale Ziele:  Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität: Das aktuelle System der Fallpauschalen setzt die Krankenhäuser unter starken ökonomischen Druck, was oft zu Lasten der Behandlungsqualität geht. Viele Krankenhäuser wären von der Schließung bedroht, wenn sich nichts ändert.

Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung  für Patientinnen und Patienten: Durch Vorbehaltspauschalen  erhalten Kliniken finanzielle Unterstützung für Betten und Personal, auch wenn diese derzeit nicht ausgelastet sind. Das bedeutet eine Art Existenzgarantie für die Krankenhäuser und ermöglicht eine flächendeckende Versorgung, unabhängig von der Anzahl der durchgeführten Behandlungen.

Entbürokratisierung: Die Reform soll Verwaltungsprozesse vereinfachen, um den Krankenhäusern mehr Zeit für die Patientenversorgung zu geben. 

Besonders im Flächenland Bayern ist für eine  gute Erreichbarkeit der Krankenhäuser in den Regionen  essentiell.  Dies gilt sowohl Kliniken mit spezialisierten Fachbereichen als auch solche mit Grundversorgung.

Hagl-Kehl betonte, dass die bayerische  Staatsregierung für die Planung der Krankenhauslandschaft verantwortlich ist.  Bisher habe sie jedoch den Fokus zu sehr auf den Bundesgesundheits-minister Karl Lauterbach gerichtet, statt ihre eigene Verantwortung zu erkennen und zu handeln: „Bis jetzt richtet die bayerische Staatsregierung den Zeigefinger  auf Karl Lauterbach und übersieht dabei gern, dass alle drei anderen Finger auf sie selbst gerichtet sind“.

Die Reform stellt sicher, dass die  Qualität der medizinischen Versorgung im Vordergrund steht, nicht die Quantität. Dies ist ein entscheidender Schritt , um eine nachhaltige und an den Patienten orientierte Gesundheitsversorgung zu gewährleisten und die Zukunft der Krankenhäuser zu sichern.

 
 

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