Die Grundrente – ein erster Schritt gegen die Altersarmut

Senioren

In der letzten Vorstandssitzung der Niederbayerischen SPD-Arbeitsgemeinschaft 60Plus diskutierten die SPD-Senior*innen über die Einführung der Grundrente. Als Referentin hatte der Vorsitzende Hartmut Manske die Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion Anja König aus Landshut eingeladen, die ein einführendes Referat hielt.

 

Über wenige Projekte hat die Koalition in Berlin so viel debattiert wie über die Grundrente. Der Bundestag hat den Aufschlag auf Minirenten mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD gegen die Stimmen der AfD und der FDP bei Enthaltung der Grünen und Linken beschlossen. Auch der Bundesrat hat dem Gesetz nun zugestimmt. Die Gründe der Ablehnung durch AfD und FDP seien allen bekannt. Grünen und Linken hingegen geht dieser Aufschlag nicht weit genug und auch die Gewerkschaften üben zum Teil heftige Kritik. „Da kommt auch so manches sozialdemokratische Herz ins Schwanken". Allerdings muss man hierzu nochmals betonen, dass die Grundrente keine Almosen oder  eine Sozialleistung ist. Im Gegenteil, sie soll dafür sorgen, dass die Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen und/oder Angehörige ge-pflegt haben, und deren Einkünfte nicht groß genug für eine auskömmliche Rente waren, am Ende eine Rente bekommen, die deutlich über dem Grundsicherungsniveau liegt. Diesen Menschen wollen wir ebenfalls den Gang zum Sozialamt ersparen und ihre Lebensleistung anerkennen.“, betont Anja König das Ziel der Grundrente. Grundsicherung im Alter bezo-gen zuletzt 556.640 Menschen. Viele beantragen die Leistung aber aus Scham nicht.

 

Der gesetzliche Anspruch besteht ab dem 01. Januar 2021. Im Startjahr erhalten ca. 1,3 Millionen Menschen, davon 70 Prozent Frauen, diese Grundrente. Menschen mit Minirenten, die mindestens 33 Jahre Renten-beiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit aufweisen. Der Zuschlag soll zunächst gestaffelt werden – bei 35 Beitragsjahren soll er die volle Höhe erreichen. Grundrente bekommen zudem nur jene mit einem Einkommen unter bestimmten Grenzen.

 

Den vollen Aufschlag erhalten nur diejenigen, deren monatliches Einkommen als Rentner bei maximal 1.250 Euro (Alleinstehende) und 1.950 Euro (Eheleute oder Lebenspartner) liegt. Einkommen über dieser Grenze werden zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Liegt das Einkommen bei mehr als 1.600 Euro beziehungsweise 2.300 Euro, wird es zu vollen 100 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Angerechnet wird hierbei das zu versteuernde Einkommen etwa durch Mieteinkünfte, eine Pension oder durch Beträge betrieblicher oder privater Vorsorge. Dazu kommt der steuerfreie Teil von Renten und Kapitalerträgen, die nicht bereits im zu versteuernden Einkommen enthalten sind.

 

 

In einem komplizierten Verfahren. In die Berechnung fließen nur Zeiten ein mit Beiträgen, die 30 bis 80 Prozent des jährlichen Durchschnittsein-kommens entsprechen. Im vergangenen Jahr betrug diese Spanne etwa 972 bis 2.593 Euro Brutto. Im Grundsatz werden die Entgeltpunkte aufgewertet, mit denen die Rente insgesamt errechnet wird. Für die Zeiten mit nur geringen Rentenanwartschaften, die die Grundrente auslösen, werden die Entgeltpunkte erhöht: nämlich für 35 Jahre auf das Doppelte des Durchschnittswerts der erworbenen Punkte – höchstens aber auf 0,8 Punkte. Dann wird der Wert wieder verringert, um 12,5 Prozent. Die so erreichte Verringerung des Zuschlags bewirkt, dass diejenigen, die diese Beiträge tatsächlich eingezahlt haben, eine höhere Gesamtrente bekommen. „Die Grundrente ist für jeden Anspruchsberechtigten also so individuell wie sein Rentenkonto.“, fasst König die komplizierte Berechnungsweise zusammen.

 

 

Nach der anschließenden regen Diskussion waren sich die Anwesenden mit der Referentin Anja König einig: „Die Grundrente ist nur ein erster kleiner Schritt gegen die Altersarmut für die Bestandsrentner und diejenigen, die in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen.“ Es bedarf grundlegender Reformen, wie z. B. die Anhebung des Mindestlohnes auf weit über 12,50 Euro, denn auch mit 12,50 Euro je Stunde liegt man später im Grund-sicherungsniveau, die Einführung der Erwerbstätigenversicherung, in die alle Menschen mit einbezogen werden, ohne Beitragsbemessungsgrenze, mit einem Höchstrentenanspruch und vor allem der Anhebung des Rentenniveaus. „Nur so können wir nachhaltig und vorausschauend die Altersarmut bekämpfen.“, schließt Hartmut Manske die Diskussion.

 

 
 

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